Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 09.06.2023 wird der Beschluss des Landgerichts Essen vom 02.06.2023 abgeändert.
Dem Antragsteller wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt U. aus P. zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts Prozesskostenhilfe für folgende Klageanträge bewilligt:
1.Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger wegen seiner in der Zeit von 30.09.2021 bis 17.12.2021 in der JVA X. unterbliebenen medikamentösen Behandlung mit Psychopharmaka eine Geldentschädigung in Höhe von 3.950,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.07.2022 zu zahlen.
2.Das beklagte Land wird verurteilt, den Kläger in Höhe von 453,87 € von seinen vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten gegenüber Rechtsanwalt U. aus P. freizustellen.
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