1. Der Senat beabsichtigt die Berufung des Klägers gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
2. Der Kläger kann bis 26. September 2011 - eingehend bei den Zivilsenaten in Darmstadt - Stellung nehmen, oder die Berufung bis zu diesem Zeitpunkt zur Kostenersparnis zurücknehmen.
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