BGH - Urteil vom 09.01.1959
VI ZR 235/57
Normen:
StVG (a.F.) § 10 ;
Fundstellen:
VersR 1959, 392

Anforderungen an den Abstand zweier sich begegnender Fahrzeuge

BGH, Urteil vom 09.01.1959 - Aktenzeichen VI ZR 235/57

DRsp Nr. 1994/6480

Anforderungen an den Abstand zweier sich begegnender Fahrzeuge

Abstände von noch nicht einmal 50 cm zwischen sich begegnenden bzw. überholenden Fahrzeugen sind bei Begegnungen mit erheblicher Geschwindigkeit nicht ausreichend.

Normenkette:

StVG (a.F.) § 10 ;
Fundstellen
VersR 1959, 392