OLG Nürnberg - Endurteil vom 18.12.2017
14 U 1221/16
Normen:
BGB § 312d Abs. 6 a.F.;
Vorinstanzen:
LG Nürnberg-Fürth, vom 12.05.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 5801/15

Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

OLG Nürnberg, Endurteil vom 18.12.2017 - Aktenzeichen 14 U 1221/16

DRsp Nr. 2018/10406

Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

Aus § 312d Abs. 6 BGB in der Fassung vom 02.12.2004 ergibt sich keine Pflicht der darlehensgewährenden Bank, den Darlehensnehmer darauf hinzuweisen, dass der Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Darlehens vor dem Ablauf der Widerrufsfrist liegt.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 12.05.2016, Az. 10 O 5801/15, unter II. und III. abgeändert.

2.

Die Beklagte wird verurteilt,

a)

ein Angebot auf Abtretung der zugunsten der Beklagten in Abteilung II, lfd. Nr. 2 und Abteilung III, lfd. Nr. 1 und 2 des Grundbuches von, Blatt, Bestandsverzeichnis, in Höhe von 30.000 € bestellten Buchgrundschuld abzugeben und

b)

ein Angebot auf Rückabtretung aller in der Abtretung vom 10.9.2007 genannten gegenwärtigen und zukünftigen Mietzinsforderungen und sonstigen Zahlungsansprüche gegen Mieter des Objekts an die Klägerin abzugeben, Zug-um-Zug gegen Zahlung der Klägerin in Höhe von 21.089,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5,12% aus 10.489,69 € seit 24.10.2017.

3. 4. 5. 6. 7. 8.