1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 26. Oktober 2022 wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 3.000,00 € festgesetzt.
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