OLG Dresden - Beschluss vom 04.01.2023
4 U 1819/22
Normen:
VVG § 203 Abs. 5;
Fundstellen:
VersR 2023, 509
Vorinstanzen:
LG Leipzig, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 3029/21

Anforderungen an die Begründung von Beitragserhöhungen in der privaten KrankenversicherungDarlegung der Erhöhungsgründe durch Übermittlung einer tabellarischen Übersicht

OLG Dresden, Beschluss vom 04.01.2023 - Aktenzeichen 4 U 1819/22

DRsp Nr. 2023/1976

Anforderungen an die Begründung von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung Darlegung der Erhöhungsgründe durch Übermittlung einer tabellarischen Übersicht

Ist in den einem Beitragserhöhungsschreiben in der Privaten Krankenversicherung beigefügten Erläuterungen eine Übersicht beigefügt, in der alle Tarife mit den für diese jeweils geltenden Erhöhungsgründen so aufgeführt werden, dass der Versicherungsnehmer den für seinen Tarif maßgeblichen Erhöhungsgrund unschwer selbst ermitteln kann, ist dem gesetzlichen Begründungserfordernis Genüge getan (Festhaltung an Senat, Urteil vom 14.12.2021 - 4 U 1693/21).

1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.

2. Der Kläger hat Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Er sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.

3. Der Termin zur mündlichen Verhandlung vom 31.01.2023 wird aufgehoben.

4. Es ist beabsichtigt, den Streitwert auf 13.353,45 EUR festzusetzen.

Normenkette:

VVG § 203 Abs. 5;

Gründe: