OLG Köln - Urteil vom 21.10.2011
20 U 138/11
Normen:
VVG § 5a a.F.; VVG § 8 Abs. 5 a.F.;
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 17.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 505/10

Anforderungen an die Belehrung über das Recht zum Rücktritt von einem Versicherungsvertrag

OLG Köln, Urteil vom 21.10.2011 - Aktenzeichen 20 U 138/11

DRsp Nr. 2011/19428

Anforderungen an die Belehrung über das Recht zum Rücktritt von einem Versicherungsvertrag

Die Belehrung über das Rücktrittsrecht von einem Versicherungsvertrag muss nicht zwingend einen Hinweis darauf enthalten, dass der Rücktritt schriftlich erklärt werden muss. Vielmehr reicht es aus, wenn die Belehrung sich am Gesetzestext orientiert.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 17. Juni 2011 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 505/10 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird – gemäß ihrem mit Schriftsatz vom 5. Oktober 2011 erklärten Teilanerkenntnis – verurteilt, an den Kläger

a)

2.638,65 € nebst Zinsen in Höhe von 7% seit dem 29. Dezember 2009 hinsichtlich des Vertrages Nr. 6.1 605 598.98 zu zahlen;

b)

Rechtsanwaltskosten für die außergerichtliche Tätigkeit hin­sichtlich des Vertrages Nr. 6.1 605 598.98in Höhe von 704,36 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 4. Januar 2011 zu zahlen;

c)

9.911,61 € nebst Zinsen in Höhe von 7% seit dem 29. Dezember 2009 hinsichtlich des Vertrages Nr. 4174790789 zu zahlen;

d)