Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Bielefeld zurückverwiesen.
I.
Gegen den Betroffenen wurden durch Urteil des Amtsgerichts Bielefeld vom 29.07.2008 wegen fahrlässiger Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstands gemäß §§ 4 Abs. 1, 49 StVO, 24 StVG eine Geldbuße in Höhe von 125,00 € sowie ein Fahrverbot für die Dauer eines Monats verhängt.
Im Urteil des Amtsgerichts Bielefeld wird u. a. Folgendes ausgeführt:
"(...)
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