OLG Düsseldorf - Beschluss vom 22.11.2013
IV-2 RBs 122/13
Normen:
StVG § 24;
Fundstellen:
DAR 2014, 335
Vorinstanzen:
AG Düsseldorf, vom 12.07.2013

Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen bei einem nächtlichen Nachfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.2013 - Aktenzeichen IV-2 RBs 122/13

DRsp Nr. 2013/25793

Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen bei einem nächtlichen Nachfahren

Zu den Anforderungen an die Feststellungen bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit.

Im Falle des Nachfahrens zur Nachtzeit hat der Tatrichter in den Feststellungen auch Ausführungen zu den Beleuchtungsverhältnissen, zur Frage ausreichend vorhandener Orientierungspunkte und ausreichendem Ausleuchten des Abstands durch Scheinwerfer zu treffen.

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts Duisburg zurückverwiesen.

Normenkette:

StVG § 24;

Gründe

Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 200 Euro verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.

Hiergegen wendet sich der Betroffene mit seiner Rechtsbeschwerde.

II.

Das zulässige Rechtsmittel hat in der Sache (vorläufig) Erfolg und führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils einschließlich der zu Grunde liegenden tatsächlichen Feststellungen und zur Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht.