BGH - Urteil vom 29.03.1960
VI ZR 53/59
Normen:
BGB §§ 823, 828 Abs. 2, § 254 ;
Fundstellen:
VersR 1960, 633

Anforderungen an Verantwortlichkeit eines Kindes über 7 Jahre

BGH, Urteil vom 29.03.1960 - Aktenzeichen VI ZR 53/59

DRsp Nr. 1994/6423

Anforderungen an Verantwortlichkeit eines Kindes über 7 Jahre

Die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit bei einem Kind über 7 Jahren erforderliche Einsicht (§ 823 Abs. 2 BGB) ist dann zu bejahen, wenn der Jugendliche eine geistige Entwicklungsstufe erreicht hat, die ihn befähigt, das Unrechtmäßige bzw. Schädliche seiner Handlung zu erkennen und zugleich die Verpflichtung, in irgendeiner Weise für die Folgen seines Tuns einstehen zu müssen.

Normenkette:

BGB §§ 823, 828 Abs. 2, § 254 ;

Hinweise:

So auch OLG Celle v. 21.3.1956, VersR 1957, 46; OLG München v. 22. 10 1957, VersR 1958, 460; OLG Schleswig v. 29.7.1966, VersR 1967. 91.

Fundstellen
VersR 1960, 633