BGH - Urteil vom 13.12.1989
VIII ZR 94/89
Normen:
AGBG § 10 Nr.1; BGB § 433 ;
Fundstellen:
BB 1990, 375
BGHR AGBG § 10 Nr. 1 Neuwagen-Verkaufsbedingungen 1
BGHR BGB § 147 Abs. 2 Annahmefrist 1
BGHZ 109, 359
DB 1990, 420
DRsp I(130)296a-b
DRsp-ROM Nr. 1996/5883
MDR 1990, 429
NJW 1990, 1784
WM 1990, 186
ZIP 1990, 241
Vorinstanzen:
OLG Hamburg,
LG Hamburg,

Angemessenheit der vierwöchigen Bindungsfrist gemäß Neuwagen-Verkaufsbedingungen

BGH, Urteil vom 13.12.1989 - Aktenzeichen VIII ZR 94/89

DRsp Nr. 1992/1503

Angemessenheit der vierwöchigen Bindungsfrist gemäß Neuwagen-Verkaufsbedingungen

»Die in den Neuwagen-Verkaufsbedingungen enthaltene vierwöchige Bindungsfrist des Käufers ist nicht unangemessen lang im Sinne von § 10 Nr. 1 AGBG

Normenkette:

AGBG § 10 Nr.1; BGB § 433 ;

Tatbestand:

Der Beklagte bestellte beim Kläger, der einen Handel mit Wohnwagen und Wohnmobilen betreibt, am 21. August 1986 ein Wohnmobil zum Preise von 77.685,15 DM. Auf dem vom Beklagten unterzeichneten Bestellschein heißt es:

"An diese Bestellung, deren Durchschrift ich/wir erhalten habe(n), bin ich/sind wir 4 Wochen gebunden.

Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist."

Die der Bestellung zugrundegelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von fabrikneuen Kraftfahrzeugen und Anhängern - Neuwagen-Verkaufsbedingungen - enthalten unter I.1. folgende Bestimmung: