Anlage: 1. Zu Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung
TV-L ( Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder )
Niederschriftserklärungen
1. Zu Vorbemerkungen zu allen Teilen der EntgeltordnungSoweit in der Entgeltordnung Berufs- und Tätigkeitsbezeichnungen usw. in der weiblichen oder in der männlichen Form verwendet werden, entspricht dies der Bezeichnung in den früheren Tätigkeitsmerkmalen. Die Tarifvertragsparteien sind sich selbstverständlich einig, dass sie auch für das jeweils andere Geschlecht gelten.2. Zu Nr. 1 Abs. 3 der Vorbemerkungen zu allen Teilen der EntgeltordnungDie Tarifvertragsparteien sind sich einig, dass die allgemeinen Merkmale für den Verwaltungsdienst (Teil I der Entgeltordnung) eine Auffangfunktion in dem gleichen Umfang besitzen wie - bestätigt durch die st. Rspr. des BAG - die bisherigen ersten Fallgruppen des allgemeinen Teils der Anlage 1 a zum BAT/BAT-O.3. Zu Nr. 6 der Vorbemerkungen zu allen Teilen der EntgeltordnungDie Tarifvertragsparteien sind sich einig, dass bei etwaigen Veränderungen in der Ämterstruktur durch Landesbeamtenrecht die Zuordnung geprüft und gegebenenfalls geändert wird.4. Zu Teil I und II
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