Entgeltordnung zum TV-LGliederung Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung Teil I Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den VerwaltungsdienstTeil II Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen1. Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken, Büchereien und Museen2. Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Tierärzte und Zahnärzte2.1 Apotheker2.2 Ärzte und Zahnärzte2.3 Tierärzte2.4 Psychotherapeuten3. Beschäftigte in Bäderbetrieben4. Berechner von Dienst- und Versorgungsbezügen sowie von Entgelten, Beschäftigte in Landesversorgungsämtern5. Beschäftigte im fernmeldetechnischen Dienst und im Fernmeldebetriebsdienst5.1 Beschäftigte im fernmeldetechnischen Dienst5.2 Beschäftigte im Fernmeldebetriebsdienst6. Beschäftigte in der Forschung7. (nicht besetzt)8. Beschäftigte im Fremdsprachendienst8.1 Konferenzdolmetscher8.2 Überprüfer und Übersetzer8.3 Fremdsprachenassistenten (Fremdsprachensekretäre)
Die Funktionszulage gilt bei der Bemessung des Sterbegeldes (§ Absatz ) als Bestandteil des Tabellenentgelts und wird nur neben dem Entgelt nach Entgeltgruppe 5 bzw. Entgeltgruppe 4 gezahlt. Sie ist nur für Zeiträume zu zahlen, für die ein Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung (§ Satz 1) besteht; § Absatz gilt entsprechend.
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