Anlage: Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite EGBGB
Stand: 11.12.2023
zuletzt geändert durch:
Zukunftsfinanzierungsgesetz, BGBl. I Nr. 354

Anlage: Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite EGBGB Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Anlage: Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite

EGBGB ( Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche )

Anlage 4
Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite (zu Artikel 247 § 2) 1. Name und Kontaktangaben des Kreditgebers/Kreditvermittlers
Kreditgeber [Name]
Anschrift [Ladungsfähige Anschrift für Kontakte des Verbrauchers]
Telefon*)
E-Mail*)
Fax*)
Internet-Adresse*)
(falls zutreffend)
Kreditvermittler [Name]
Anschrift [Anschrift für Kontakte mit dem Verbraucher]
Telefon*)
E-Mail*)
Fax*)
Internet-Adresse*)

*) Freiwillige Angaben des Kreditgebers In allen Fällen, in denen "falls zutreffend" angegeben ist, muss der Kreditgeber das betreffende Kästchen ausfüllen, wenn die Information für den Kreditvertrag relevant ist, oder die betreffende Information bzw. die gesamte Zeile streichen, wenn die Information für die in Frage kommende Kreditart nicht relevant ist. Die Vermerke in eckigen Klammern dienen zur Erläuterung und sind durch die entsprechenden Angaben zu ersetzen. 2. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Kredits
Kreditart
Gesamtkreditbetrag
Obergrenze oder Summe aller Beträge, die aufgrund des Kreditvertrags zur Verfügung gestellt wird
Bedingungen für die Inanspruchnahme
Gemeint ist, wie und wann Sie das Geld erhalten
Laufzeit des Kreditvertrags
Teilzahlungen und gegebenenfalls Reihenfolge, in der die Teilzahlungen angerechnet werden Sie müssen folgende Zahlungen leisten: