Anlage: Folgende im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet ausgeübte Arbeiten vor dem 1. Januar 1969 sind SGB VI
Stand: 22.12.2023
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze, BGBl. I Nr. 408

Anlage: Folgende im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet ausgeübte Arbeiten vor dem 1. Januar 1969 sind SGB VI SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung

Anlage: Folgende im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet ausgeübte Arbeiten vor dem 1. Januar 1969 sind

SGB VI ( SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung )

Anlage 9
Folgende im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet ausgeübte Arbeiten vor dem 1. Januar 1969 sind I. Hauerarbeiten
1. Bezeichnung des Versicherten und erforderliche Beschäftigungsmerkmale
Übliche Bezeichnung: Erforderliche Merkmale der Beschäftigung
Abdämmer Bohr- und Schießarbeiten im Steinkohlenbergbau Saar
Abteilungssteiger Nummer 8
Anlernhauer
Anschläger unter Tage Auffahren beladener Förderwagen ohne mechanische Hilfe in knappschaftlichen Betrieben der Industrie der Steine und Erden und Nummer 1
Aufsichtshauer Nummern 1, 3 und 4
Ausbildungshauer überwiegender Einsatz unter Tage
Ausbildungssteiger überwiegende Beschäftigung unter Tage in der Berufsausbildung
Bandmeister im Streb- oder Streckenvortrieb
Bandverleger Nummern 1 und 3
Bediener von Gewinnungs-, Streckenvortriebs- oder Lademaschinen Nummern 1, 3 und 4; 1 und 3
Berauber im Kali- oder Steinsalzbergbau und Nummer 4
Betriebsführer unter Tage Nummer 8
Blaser Nummern 1 und 3
Blindschachtreparaturhauer ständige Reparaturarbeiten in Blind- oder Schrägschächten und Nummern 2 und 4
Bohrer Nummern 1, 3 und 4 oder 1 und 3
Bohrmeister