Anlage: (zu § 1 Absatz 1) BKatV (alt)
Stand: 06.06.2019
zuletzt geändert durch:
Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, BGBl. I S. 756

Anlage: (zu § 1 Absatz 1) BKatV (alt) Bußgeldkatalog-Verordnung (alt)

Anlage: (zu § 1 Absatz 1)

BKatV (alt) ( Bußgeldkatalog-Verordnung (alt) )

Anlage
Bußgeldkatalog (BKat) Abschnitt I Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten
Lfd. Nr. Tatbestand Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten
A. Zuwiderhandlungen gegen § 24 StVG
a) Straßenverkehrs-Ordnung
Grundregeln
1 Durch Außer-Acht-Lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt § 1 Absatz 2 § 49 Absatz 1 Nummer 1
1.1 einen Anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt 10 €
1.2 einen Anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert 20 €
1.3 einen Anderen gefährdet 30 €
1.4 einen Anderen geschädigt, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist 35 €
1.5 Beim Fahren in eine oder aus einer Parklücke stehendes Fahrzeug beschädigt § 1 Absatz 2 § 49 Absatz 1 Nummer 1 30 €
Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
2 Vorschriftswidrig Gehweg, linksseitig angelegten Radweg, Seitenstreifen (außer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen), Verkehrsinsel oder Grünanlage benutzt § 2 Absatz 1 § 49 Absatz 1 Nummer 2 10 €
2.1 - mit Behinderung § 2 Absatz 1 § 1 Absatz 2 § 49 Absatz 1 Nummer 1, 2 15 €
2.2 - mit Gefährdung 20 €
2.3 - mit Sachbeschädigung 25 €
3 Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen durch Nichtbenutzen
3.1 der rechten Fahrbahnseite § 2 Absatz 2 § 49 Absatz 1 Nummer 2 15 €
3.1.1 - mit Behinderung § 2 Absatz 2 § 1 Absatz 2 § 49 Absatz 1 Nummer 1, 2 25 €
3.2