Anlage: (zu § 40 Absatz 6 und 7) StVO
Stand: 20.07.2023
zuletzt geändert durch:
Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften, BGBl. I Nr. 199

Anlage: (zu § 40 Absatz 6 und 7) StVO Straßenverkehrs-Ordnung

Anlage: (zu § 40 Absatz 6 und 7)

StVO ( Straßenverkehrs-Ordnung )

Anlage 1
Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen
1 2 3
lfd. Nr. Zeichen Erläuterungen
Abschnitt 1 Allgemeine Gefahrzeichen (zu § 40 Absatz 6)
1

Zeichen 101 Gefahrstelle

Ein Zusatzzeichen kann die Gefahr näher bezeichnen.
2

Zeichen 102 Kreuzung oder Einmündung

Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts
3

Zeichen 103 Kurve

4

Zeichen 105 Doppelkurve

5

Zeichen 108 Gefälle

6

Zeichen 110 Steigung

7

Zeichen 112 Unebene Fahrbahn

8

Zeichen 114 Schleuder- oder Rutschgefahr

Schleuder- oder Rutschgefahr bei Nässe oder Schmutz
9

Zeichen 117 Seitenwind

10

Zeichen 120 Verengte Fahrbahn

11

Zeichen 121 Einseitig verengte Fahrbahn

12

Zeichen 123 Arbeitsstelle

13

Zeichen 124 Stau

14

Zeichen 125 Gegenverkehr

15

Zeichen 131 Lichtzeichenanlage

16

Zeichen 133 Fußgänger

17

Zeichen 136 Kinder

18

Zeichen 138 Radverkehr

19

Zeichen 142 Wildwechsel

Abschnitt 2 Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang (zu § 40 Absatz 7)
20

Zeichen 151 Bahnübergang

21

Zeichen 156 Bahnübergang mit dreistreifiger Bake

Bahnübergang mit dreistreifiger Bake etwa 240 m vor dem Bahnübergang. Die Angabe erheblich abweichender Abstände kann an der dreistreifigen, zweistreifigen und einstreifigen Bake oberhalb der Schrägstreifen in schwarzen Ziffern erfolgen.
22

Zeichen 159 Zweistreifige Bake

Zweistreifige Bake etwa 160 m vor dem Bahnübergang
23

Zeichen 162 Einstreifige Bake

Einstreifige Bake etwa 80 m vor dem Bahnübergang