Lfd. Nr. Regelsatz in Euro Fahrverbot Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug betrug in Metern 12.5 a) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h 12.5.1 weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 12.5.2 weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 12.5.3 weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 12.5.4 weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 12.5.5 weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 12.6 b) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h 12.6.1 weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 12.6.2 weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 12.6.3 weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 Fahrverbot 1 Monat 12.6.4 weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 Fahrverbot 2 Monate 12.6.5 weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 Fahrverbot 3 Monate 12.7 c) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h 12.7.1 weniger als 5/10 des halben Tachowertes 100 12.7.2 weniger als 4/10 des halben Tachowertes 180 12.7.3 weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240 Fahrverbot 1 Monat 12.7.4 weniger als 2/10 des halben Tachowertes 320 Fahrverbot 2 Monate 12.7.5 weniger als 1/10 des halben Tachowertes 400 Fahrverbot 3 Monate
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