Auf die Beschwerde des Antragstellers werden die Ziffern 2. und 3. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Minden vom 13. Januar 2022 geändert. Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen VG Minden
Dem Antragsgegner wird aufgegeben, vorläufig den auf dem Führerschein des Antragstellers angebrachten Sperrvermerk zu entfernen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.
Die Beschwerde des Antragstellers ist zulässig und begründet.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|