I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 25.07.2024 -
II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Das Urteil ist für die Beklagte hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 90.442,00 € festgesetzt.
I.
1. 2. 3.
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