BGH - Urteil vom 04.10.1968
VI ZR 46/86
Normen:
BGB §§ 157, 242, 844 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NJW 1989, 289
NZV 1989, 65
Vorinstanzen:
Celle.,

Anpassung eines Vergleichs wegen steigender Lebenshaltungskosten

BGH, Urteil vom 04.10.1968 - Aktenzeichen VI ZR 46/86

DRsp Nr. 1994/5906

Anpassung eines Vergleichs wegen steigender Lebenshaltungskosten

Auch wenn eine Steigerung der Lebenshaltungskosten sich - gesehen auf die jährliche Erhöhung - im Rahmen der Erfahrungswerte bei Abschluß des Vergleichs gehalten hat, kann eine Anpassung des Vergleichs nach §§157, 242 BGB in Betracht kommen, wenn der Geldwertschwund insgesamt ein solches Ausmaß erreicht hat, daß der Vergleich den Versorgungszweck nicht mehr erfüllt.

Normenkette:

BGB §§ 157, 242, 844 Abs. 2 ;
Vorinstanz: Celle.,
Fundstellen
NJW 1989, 289
NZV 1989, 65