OLG Celle - Urteil vom 16.12.1968
9 U 49/68
Normen:
BGB § 249 § 254 Abs. 2 ;
Fundstellen:
ES Kfz-Schaden I-1/10
NJW 1969, 1765
VersR 1970, 450

Anrechnung ersparter Aufwendung bei Krankenhausaufenthalt eines unfallgeschädigten Kindes

OLG Celle, Urteil vom 16.12.1968 - Aktenzeichen 9 U 49/68

DRsp Nr. 1995/9434

Anrechnung ersparter Aufwendung bei Krankenhausaufenthalt eines unfallgeschädigten Kindes

»Ein nicht erwerbstätiges, vermögenloses Kind muß sich im Falle einer stationären Krankenhausbehandlung auf seinen Schaden dasjenige anrechnen lassen, was seine Eltern während der Dauer des Krankenhausaufenthaltes an Unterhaltsleistungen erspart haben.«

Normenkette:

BGB § 249 § 254 Abs. 2 ;

Hinweise:

Hinweis:

Zum Grundsatz der Anrechenbarkeit einschlägiger Einsparungen vgl. die unter ES Kfz-Schaden I-1/8 (mit ergänzendem Hinweis) zitierte Rechtsprechung.

Fundstellen
ES Kfz-Schaden I-1/10
NJW 1969, 1765
VersR 1970, 450