KG - Beschluss vom 22.11.2007
12 U 199/06
Normen:
StVO § 14 Abs. 1 ;
Fundstellen:
KGReport 2008, 375
MDR 2008, 260
NZV 2008, 245
VRS 114, 14
Vorinstanzen:
LG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 643/04

Anscheinsbeweis für Verschulden beim Ein- oder Aussteigen aus einem Pkw

KG, Beschluss vom 22.11.2007 - Aktenzeichen 12 U 199/06

DRsp Nr. 2008/10315

Anscheinsbeweis für Verschulden beim Ein- oder Aussteigen aus einem Pkw

»Kommt es in unmittelbarem örtlichen und zeitlichem Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigen (§ 14 Abs. 1 StVO) aus einem am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeug zu einem Verkehrsunfall, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden, wobei der Vorgang des Einsteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtür beendet ist und der Vorgang des Aussteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtür und dem zügigen Verlassen der Fahrbahn. Herrscht Fahrverkehr auf der Fahrbahnseite des haltenden oder parkenden Fahrzeugs, so gehört es zur Gefahrenminderungspflicht des nach links Aussteigenden, dass er nicht länger als unbedingt nötig die Tür offen lässt und sich auf der Fahrbahn aufhält.«

Normenkette:

StVO § 14 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

Die Berufung hat keine Aussicht auf Erfolg. Der Senat folgt den im Wesentlichen zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung, die durch die Berufungsbegründung nicht entkräftet worden sind. Ergänzend wird auf Folgendes hingewiesen: