Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 14.09.2021, Az.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Mannheim ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
I.
Die Parteien sind durch einen Rechtsschutzversicherungsvertrag, Versicherungsscheinnummer ..., miteinander verbunden, aus dem der Kläger die Beklagte auf Deckung wegen des Erwerbs von Aktien der Wirecard AG in Anspruch nimmt.
Dem Vertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung ... (ARB) der Beklagten zugrunde.
§ 3a ARB lautet auszugsweise:
"§ 3 a Ablehnung des Rechtsschutzes wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit - Stichentscheid
(1) Der Versicherer kann den Rechtsschutz ablehnen, wenn seiner Auffassung nach
1. 2.
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