1. Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird sowohl das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 15. Februar 2024, Az.
Zugunsten der Antragstellerin wird angeordnet, dass eine Vormerkung an nächstoffener Rangstelle zur Sicherung des Anspruchs der Antragstellerin auf Einräumung einer Sicherungshypothek gemäß § 650e BGB für das Bauvorhaben Errichtung eines Zweifamilienhauses in der ("Adresse 01") in ("Ort 01") zur Sicherung ihrer Forderung aus dem Bauvertrag vom 08.04.21 nebst Nachträgen vom 03.02.22, 07.03.22, 01.04.22, 27.04.22, 01.06.22, 23.06.22, 01.07.22, 29.07.22 und 03.09.22 und Forderungsaufstellung vom 08.11.23 iHv 268.211,36 € sowie veranschlagter Kosten iHv 2.500,00 € an nachstehend bezeichnetem Grundstück ("Adresse 01"), Flst.-Nr. ..., Flur ... der Gemarkung ..., eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichtes Nauen für ..., Bl.-Nr. ... eingetragen wird.
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