Auf die Berufung des Klägers wird das am 20. Februar 2024 verkündete Urteil der Zivilkammer 45 des Landgerichts Berlin II -
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,
a)an den Kläger 6.464,89 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. November 2022 zu zahlen;
b)an die Rechtsschutzversicherung XXX GmbH, XXX, 80686 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Stefanie Bösselmann, zur Schaden-Nr.: XXX, 800,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. November 2022 zu zahlen.
2.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|