OLG Nürnberg - Urteil vom 21.12.1982
11 U 3224/81
Normen:
BGB §§ 249 ff. ;
Fundstellen:
ES Kfz-Schaden I-1/21
ZfS 1983, 103
Vorinstanzen:
LG Nürnberg-Fürth, vom 13.10.1981 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 1711/81

Anspruch auf Erstattung von Behandlung und Unterbringung eines pflichtversicherten Unfallverletzten als Privatpatient

OLG Nürnberg, Urteil vom 21.12.1982 - Aktenzeichen 11 U 3224/81

DRsp Nr. 1995/10207

Anspruch auf Erstattung von Behandlung und Unterbringung eines pflichtversicherten Unfallverletzten als Privatpatient

Die Mehrkosten aus der Behandlung und Unterbringung eines pflichtversicherten Unfallverletzten als Privatpatient in einer höheren Pflegeklasse können, sofern Unterschiede zum Status als Kassenpatient bei der medizinischen Behandlung und Versorgung nicht ersichtlich oder nachgewiesen sind, nicht ersetzt verlangt werden.

In Sachen

wegen Forderung

erlässt das Oberlandesgericht Nürnberg, 11. Zivilsenat, durch die unterzeichneten Richter folgenden Beschluss:

Die Entscheidungsgründe des Endurteils vom. 21. Dezember 1982 werden auf Seite 36 in den Zeilen 4 bis 6 (Bl. 323 d.A.) nach § 319 Abs. 1 ZPO dahin berichtigt, dass

a) das Datum "16. März 1982 " (Zeile 4) durch das Datum "6. Juli 1982"

b) die Fundstelle "Bl. 214 ff. d.A." (Zeile 5) durch die Fundstelle "Bl. 262 f. d.A." ersetzt, und

c) die Worte in der Klammer (Zeilen 4 bis (")) "die Sitzungsniederschrift - ... - ist insoweit unvollständig"

gestrichen werden.

Gründe: