1. Auf die Berufung der Kläger wird das am 20.09.2023 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam, Az.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,
1.an den Kläger zu 1. einen weiteren Betrag i. H. v. 2.500 € zzgl. Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.11.2022 zu zahlen;
2.die Kläger von weiteren vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten i. H. v. 319,87 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
2. Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen die Kläger je zur Hälfte. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Kläger jeweils selbst.
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