OLG Brandenburg - Urteil vom 16.05.2024
12 U 173/23
Normen:
BGB § 844 Abs. 3; StVG § 10 Abs. 3;
Fundstellen:
NJW-RR 2024, 1278
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 20.09.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 255/22

Anspruch auf Hinterbliebenengeld für die in einem Verkehrsunfall tödlich verletzte Mutter

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.05.2024 - Aktenzeichen 12 U 173/23

DRsp Nr. 2024/13598

Anspruch auf Hinterbliebenengeld für die in einem Verkehrsunfall tödlich verletzte Mutter

1. Maßgebend für die Höhe des Hinterbliebenengeldes ist die Intensität und die Dauer des erlittenen seelischen Leids sowie der Grad des Verschuldens des Schädigers. 2. Dem Sohn seiner bei einem Unfall mit einem Bus getöteten Mutter ist im Einzelfall ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro zuzusprechen, der Schwiegertochter aber kein Betrag, der über die in erster Instanz zuerkannten 2.500 Euro hinausgeht.

Tenor

1. Auf die Berufung der Kläger wird das am 20.09.2023 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam, Az. 8 O 255/22, teilweise abgeändert.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,

1.

an den Kläger zu 1. einen weiteren Betrag i. H. v. 2.500 € zzgl. Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.11.2022 zu zahlen;

2.

die Kläger von weiteren vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten i. H. v. 319,87 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

2. Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen die Kläger je zur Hälfte. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Kläger jeweils selbst.