OLG Dresden - Urteil vom 13.07.2022
22 UF 330/20
Normen:
BGB a.F. § 434a; ZPO § 91 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Leipzig, vom 05.02.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 917/18

Anspruch auf lastenfreie Übertragung eines GrundstücksDurch eine Vormerkung gesicherter AnspruchKeine Verjährung oder Verwirkung des Erfüllungsanspruchs

OLG Dresden, Urteil vom 13.07.2022 - Aktenzeichen 22 UF 330/20

DRsp Nr. 2022/11209

Anspruch auf lastenfreie Übertragung eines Grundstücks Durch eine Vormerkung gesicherter Anspruch Keine Verjährung oder Verwirkung des Erfüllungsanspruchs

Keine Verjährung oder Verwirkung eines durch Vormerkung gesicherten, nicht erfüllten Anspruchs auf lastenfreie Übertragung eines Grundstücks.

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 05.02.2020, Az.: 09 O 917/18, aufgehoben und

1. die Beklagte verurteilt, die (unbedingte) Löschung der beim Grundbuchamt ... im Wohnungsgrundbuch von ... Blatt xxx in Abteilung III unter der laufenden Nummer 2 zugunsten der yyy, der Rechtsvorgängerin der Beklagten, eingetragenen Zwangssicherungshypothek über 29.965,34 DM nebst Säumniszuschlägen und Zinsen zu bewilligen,

2. festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger den Schaden zu ersetzen, der ihm dadurch bereits entstanden ist und zukünftig noch entstehen wird, dass der vom Kläger wegen der streitgegenständlichen Eigentumswohnung mit Frau ...... abgeschlossene notarielle Kaufvertrag vom 03.01.2018 wegen der Weigerung der Beklagten, die unbedingte Löschung der im vorstehenden Antrag bezeichneten Zwangssicherungshypothek zu bewilligen, nicht abgewickelt werden kann,

3. festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Kosten der Löschung der Zwangssicherungshypothek zu übernehmen,