Die Berufung des Klägers gegen das am 18. Juni.2010 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Dem Kläger werden die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
A.
Der Kläger ist Eigentümer des Pkw Mercedes-Benz Coupé, CLS 320 CDI 7
G-Tronic/DPF, für das er bei der Beklagten eine Vollkaskoversicherung genommen hat, der die "Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (
Nachdem im Dezember 2008 das Kfz des Klägers durch Unbekannte erheblich beschädigt worden war, veranschlagte der von der Beklagten beauftragte Sachverständige X in seinem Gutachten vom 09.01.2009 die Kosten der Reparatur auf 17.306,13 EUR brutto.
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