1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 307,02 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 11.06.2024 zu zahlen.
2. Die Beklagten wird verurteilen, an den Kläger 200,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 11.06.2024 zu zahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 159,93 EUR gegenüber der ... freizustellen.
4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
5. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 31 Prozent und die Beklagte 69 Prozent zu tragen.
6. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 732,02 € festgesetzt.
Die Klagepartei begehrt von der beklagten Partei weiteren Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall.
Die zulässige Klage ist teilweise begründet.
I.
Der Kläger hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Schadensersatz in ausgesprochener Höhe gem. §§ 7 Abs. 1, 18 StVG, 115 VVG, 249 ff. BGB.
1. Haftung dem Grunde nach
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|