I. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 13.1.2022 aufgehoben. Dem Antragsteller wird ratenlose Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin M......, L..., für folgenden Klageantrag bewilligt:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld In Höhe von bis zu 50.000,- € nebst Zinsen In Höhe von fünf Prozentpunkten hieraus seit dem 10.3.2021 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den vorgerichtlichen Kosten seiner Prozessbevollmächtigten in Höhe einer 1,3 Gebühr aus einem Streitwert von 60.000,- € freizustellen und diese Ansprüche ab Rechtshängigkeit zu verzinsen.
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