OLG Brandenburg - Urteil vom 22.12.2021
11 U 1/21
Normen:
VVG § 7; BGB § 305 Abs. 2; AVBG (1999) Teil A Abschn. I § 18 Nr. 2;
Fundstellen:
r+s 2023, 60
Vorinstanzen:
LG Cottbus, vom 04.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 429/18

Anspruch aus einer GebäudeversicherungGrob fahrlässige ObliegenheitsverletzungSchadhafter Zustand eines Daches

OLG Brandenburg, Urteil vom 22.12.2021 - Aktenzeichen 11 U 1/21

DRsp Nr. 2022/2421

Anspruch aus einer Gebäudeversicherung Grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung Schadhafter Zustand eines Daches

1. Die Berufung des Klägers gegen das am 4. Dezember 2021 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus - 6 O 429/18 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

3. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

5. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 8.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

VVG § 7; BGB § 305 Abs. 2; AVBG (1999) Teil A Abschn. I § 18 Nr. 2;

Gründe:

I.

Der Kläger verlangt Leistung aus einer Gebäudeversicherung.

Hinsichtlich des Sach- und Streitstandes der ersten Instanz wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).

Das Landgericht hat durch das angefochtene Urteil die Klage abgewiesen. Zur Begründung hat es - soweit in der Berufung noch von Interesse - im Wesentlichen ausgeführt: