Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 09.06.2021, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, zu Gunsten der Klägerin für das Bauvorhaben "A." in der B.-Straße 00, 0000 C.-Stadt Sicherheit in Höhe von 449.166,65 € gem. § 648a BGB in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung i.V.m. § 232 BGB zu stellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Beklagten sowie die Anschlussberufung der Klägerin werden zurückgewiesen.
Die Kosten dieses Berufungsverfahrens tragen die Beklagte zu 93 % und die Klägerin zu 7 %.
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