OLG Düsseldorf - Urteil vom 24.02.2022
21 U 67/21
Normen:
BGB § 650f;
Fundstellen:
IBR 2024, 401
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, vom 09.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 64/20

Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf eine Bauhandwerkersicherung; Auftrag für die Erbringung von Sanitär- und Heizungsinstallationen an einem Bauvorhaben

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2022 - Aktenzeichen 21 U 67/21

DRsp Nr. 2024/10816

Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf eine Bauhandwerkersicherung; Auftrag für die Erbringung von Sanitär- und Heizungsinstallationen an einem Bauvorhaben

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 09.06.2021, Az. 17 O 64/20, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, zu Gunsten der Klägerin für das Bauvorhaben "A." in der B.-Straße 00, 0000 C.-Stadt Sicherheit in Höhe von 449.166,65 € gem. § 648a BGB in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung i.V.m. § 232 BGB zu stellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Beklagten sowie die Anschlussberufung der Klägerin werden zurückgewiesen.

Die Kosten dieses Berufungsverfahrens tragen die Beklagte zu 93 % und die Klägerin zu 7 %.