Auf die Berufung der Klägerin wird das am 28.07.2020 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Neuruppin, Az.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein weiteres Schmerzensgeld von 6.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.01.2020 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 711,85 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.01.2020 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin alle weiteren zukünftigen Schäden aus dem Verkehrsunfall vom 17.07.2015 zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen werden.
1.1.
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