Auf die Berufung des Klägers wird das am 03.09.2020 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Neuruppin, Az.:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein weiteres Schmerzensgeld von 3.000,00 € nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2020 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.245,98 € nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2020 zu zahlen.
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