Die Berufung des Beklagten gegen das am 16. Mai 2023 verkündete Urteil der Zivilkammer 1 des Landgerichts Stendal wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten seines Rechtsmittels.
Dieses und das angefochtene Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
und beschlossen:
Der Streitwert für den Berufungsrechtszug wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt.
Von der Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil mit Darstellung etwaiger Änderungen oder Ergänzungen wird gemäß §§
I.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|