Auf die Berufung des Klägers und unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 24.01.2024 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 767,47 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf 124,29 Euro seit dem 01.05.2023 und auf weitere 643,18 Euro seit dem 01.06.2023 zu zahlen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|