OLG Düsseldorf - Urteil vom 08.04.2022
4 U 22/21
Normen:
VVG § 1 S. 1;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 18.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 115/18

Anspruch eines Rechtsanwalts aus einer Vermögensschaden-HaftpflichtversicherungFehlerhafte Führung eines RechtsstreitsEinlegung einer aussichtslosen BerufungNach Ablauf eines Versicherungsvertrages vorgekommener VerstoßBegriff des Serienschadens

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.04.2022 - Aktenzeichen 4 U 22/21

DRsp Nr. 2022/13307

Anspruch eines Rechtsanwalts aus einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Fehlerhafte Führung eines Rechtsstreits Einlegung einer aussichtslosen Berufung Nach Ablauf eines Versicherungsvertrages vorgekommener Verstoß Begriff des Serienschadens

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 18. Dezember 2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf, Az. 9 O 115/18, wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil und das landgerichtliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VVG § 1 S. 1;

Gründe

I.

Der Kläger nimmt die Beklagte auf der Grundlage eines Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungsvertrages auf Erstattung der zur Begleichung einer gegen ihn titulierten Schadenersatzforderung entrichteten Beträge in Anspruch.

1.

1. 2. 1. 2.