OLG Saarbrücken - Urteil vom 23.11.2022
5 U 120/21
Normen:
ZPO § 92 Abs. 2; ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 30.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 30/21

Ansprüche aus einer Kfz-KaskoversicherungRettungskostenersatz beim Ausweichen eines Motorradfahrers vor RehwildAufwendungen zur Abwendung eines unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles

OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.11.2022 - Aktenzeichen 5 U 120/21

DRsp Nr. 2023/647

Ansprüche aus einer Kfz-Kaskoversicherung Rettungskostenersatz beim Ausweichen eines Motorradfahrers vor Rehwild Aufwendungen zur Abwendung eines unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles

1. Zum Nachweis der Voraussetzungen des sog. Rettungskostenersatzes beim Ausweichen eines Motorradfahrers vor Rehwild. 2. Hat ein Motorradfahrer beim Einfahren in eine Rechtskurve aus geringer Entfernung Rehe wahrgenommen, die sich in unmittelbarer Nähe des rechten Straßenrandes hinter einem Busch befinden, und gerät er beim anschließenden Versuch, nach links auszuweichen, von der Straße ab, kann eine objektiv gebotene Rettungshandlung vorliegen und der Teilkaskoversicherer gehalten sein, dadurch entstandene Schäden am Fahrzeug und an der Kleidung des Fahrers als Aufwendungen zur Abwendung eines unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles zu ersetzen.

I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 30. November 2021 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 14 O 30/21 - wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die in dem angefochtenen Urteil zugesprochenen Zinsen erst ab dem 11. November 2020 geschuldet sind.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Beklagten zur Last.

III. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts Saarbrücken sind vorläufig vollstreckbar.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.