I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 30. November 2021 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Beklagten zur Last.
III. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts Saarbrücken sind vorläufig vollstreckbar.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
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