I. Die Berufung des Klägers gegen das am 24.03.2021 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) -
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.
III. Das Berufungsurteil und die angefochtene Entscheidung sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss
Der Gebührenstreitwert wird sowohl für die Berufungsinstanz als auch - unter Abänderung der Festsetzung durch das Landgericht von Amts wegen - für den ersten Rechtszug festgesetzt auf € 7.900,00.
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