I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 4. Mai 2021 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
II. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits fallen der Klägerin zur Last.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 10.435,- Euro festgesetzt.
I.
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