OLG Saarbrücken - Urteil vom 08.04.2022
5 U 47/21
Normen:
MB/KK § 1 Abs. 1; ZPO § 91 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 04.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 136/14

Ansprüche aus einer privaten KrankheitskostenversicherungErstattung rechtlich begründeter AufwendungenVerjährte ärztliche Honorarforderungen

OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.04.2022 - Aktenzeichen 5 U 47/21

DRsp Nr. 2022/6800

Ansprüche aus einer privaten Krankheitskostenversicherung Erstattung rechtlich begründeter Aufwendungen Verjährte ärztliche Honorarforderungen

Weil der Leistungsanspruch aus einem privaten Krankenversicherungsvertrag auf die Erstattung rechtlich begründeter Aufwendungen beschränkt ist, scheidet die Eintrittspflicht des Versicherers auch dann aus, wenn die zugrunde liegenden Honorarforderungen des Arztes verjährt sind und nicht festgestellt werden kann, ob bzw. in welchem (Mindest-)Umfang diese zuvor von dem Versicherungsnehmer beglichen wurden.

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 4. Mai 2021 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 14 O 136/14 - teilweise abgeändert: Das klagabweisende Versäumnisurteil des Landgerichts Saarbrücken vom 3. Februar 2015 - 14 O 136/14 - wird insgesamt aufrechterhalten.

II. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits fallen der Klägerin zur Last.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 10.435,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

MB/KK § 1 Abs. 1; ZPO § 91 Abs. 1;

Gründe:

I.