OLG Brandenburg - Urteil vom 19.10.2022
4 U 203/21
Normen:
BGB § 826; BGB § 249 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Cottbus, vom 17.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 53/21

Ansprüche des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw bei hoher Laufleistung

OLG Brandenburg, Urteil vom 19.10.2022 - Aktenzeichen 4 U 203/21

DRsp Nr. 2022/16618

Ansprüche des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw bei hoher Laufleistung

1. Zwar steht dem Erwerber eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw dem Grunde nach ein Anspruch aus § 826 BGB gegen den Fahrzeughersteller zu. Jedoch hat der Käufer sich bei der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs die durch die Nutzung des Fahrzeugs erlangten Vorteile anrechnen zu lassen. 2. Danach besteht ein Anspruch nicht bzw. reduziert sich der Höhe nach auf null, wenn die durch den Kläger gezogenen Nutzungsvorteile, die auf der Basis einer Laufleistung von 250.000 km zu errechnen sind, den Kaufpreis übersteigen.

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 17.09.2021, Az. 4 O 53/21, wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 17.09.2021, Az. 4 O 53/21, abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Der Streitwert wird auf bis zu 5.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 249 Abs. 1;

Gründe:

I.

Die Klägerin nimmt die beklagte Fahrzeugherstellerin aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Anspruch.