I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 11.11.2022, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 57.610,80 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 07.09.2017 zu bezahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 2.814,49 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 07.09.2017 zu bezahlen.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 15% und der Kläger 85%.
IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
V. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 401.624,54 € festgesetzt.
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