Auf die Berufung des Beklagten wird das am 27.02.2020 verkündete Urteil der 32. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Neuruppin, Az.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.061,91 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.05.2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen hat der Beklagte zu tragen.
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