OLG Celle - Urteil vom 05.10.2022
14 U 19/22
Normen:
VVG § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ZPO § 92 Abs. 1;
Fundstellen:
DAR 2023, 148
MDR 2022, 1478
NJW 2023, 1298
VersR 2022, 1442
r+s 2023, 172
Vorinstanzen:
LG Lüneburg, vom 20.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 19/22

Ansprüche nach einem Hundebiss eines RauhaardackelsSchaden bei dem Betrieb eines KraftfahrzeugsBiss eines gerade überfahrenen Dackels

OLG Celle, Urteil vom 05.10.2022 - Aktenzeichen 14 U 19/22

DRsp Nr. 2022/14293

Ansprüche nach einem Hundebiss eines Rauhaardackels Schaden bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs Biss eines gerade überfahrenen Dackels

Es ist der Betriebsgefahr eines Fahrzeugs zuzurechnen, wenn ein von einem Fahrzeug überrollter, aber dennoch überlebender Hund in engem zeitlich-örtlichem Zusammenhang danach seinen Halter beißt. Im Rahmen einer langjährigen Jagdfreundschaft stellt der alleinige Transport von Baumaterialien für einen Hochsitzbau keine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit dar, die eine Haftungsprivilegierung i.S.d. §§ 104 ff. SGB VII begründet. Zur Abwägung der Betriebsgefahr eines Kfz einerseits und der Tiergefahr eines Hundes andererseits (hier mit 75:25 zu Lasten der Betriebsgefahr des Kfz bemessen).

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 20. Dezember 2021 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg - 10 O 19/22 - abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 8.416,18 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27. Mai 2019 zu zahlen;

2. die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.646,74 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22. Februar 2021 zu zahlen;