LAG Köln - Urteil vom 04.02.2025
8 SLa 279/24
Normen:
BGB § 611a;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 08.05.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 6894/23

Anteilige Kürzung der monatlich zustehenden Ausgleichszahlung wegen der Teilnahme eines Beschäftigten an einem rechtmäßigen Streik

LAG Köln, Urteil vom 04.02.2025 - Aktenzeichen 8 SLa 279/24

DRsp Nr. 2025/4813

Anteilige Kürzung der monatlich zustehenden Ausgleichszahlung wegen der Teilnahme eines Beschäftigten an einem rechtmäßigen Streik

Ersetzt eine in einer Betriebsvereinbarung geregelte Ausgleichzahlung einen zuvor geleisteten Prämienlohn handelt es sich bei dieser um Arbeitsentgelt für erbrachte Arbeitsleistung, das im Falle einer Streikteilnahme anteilig entfällt.

Tenor

1. Die Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.05.2024 - 12 Ca 6894/23 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611a;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte berechtigt ist, eine dem Kläger monatlich zustehende Ausgleichszahlung wegen der Teilnahme des Klägers an einem rechtmäßigen Streik anteilig zu kürzen.

Der Kläger ist bei der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin seit dem 22.07.1996 als Kraftfahrer beschäftigt. Arbeitsort des Klägers ist der Fuhrpark K-L. Der Fuhrpark gehört organisatorisch zu dem Betrieb Logistik Region West.

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