Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Finanzgerichts Münster vom 16.12.2021 –
Der Antrag auf Aufhebung der Vollziehung des Abrechnungsbescheides vom 10.03.2021 über die Entstehung von Säumniszuschlägen zur Grunderwerbsteuer wird abgelehnt.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
I.
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