KG - Beschluss vom 21.04.2022
22 W 12/22
Normen:
FamFG § 58 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Charlottenburg, vom 05.01.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 95 VR 9638 B

Antrag auf Eintragung eines Geschäftsführers als besonderer Vertreter für die Erledigung der laufenden Geschäfte eines VereinsAuslegung einer VereinssatzungBefugnis zur Bestellung eines besonderen Vertreters

KG, Beschluss vom 21.04.2022 - Aktenzeichen 22 W 12/22

DRsp Nr. 2022/6806

Antrag auf Eintragung eines Geschäftsführers als besonderer Vertreter für die Erledigung der laufenden Geschäfte eines Vereins Auslegung einer Vereinssatzung Befugnis zur Bestellung eines besonderen Vertreters

1. Ein besonderer Vertreter nach § 30 BGB kann mit seinem Wirkungskreis in das Vereinsregister eingetragen werden. Dabei kann sich der Wirkungskreis auf die laufenden Geschäfte bzw. laufenden Angelegenheiten beziehen. 2. Die Bestellung eines besonderen Vertreters muss nach der Satzung vorgesehen sein. Die Befugnis zur Bestellung kann sich dabei auch durch Auslegung der Satzung ergeben.

Auf die Beschwerde des Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 05. Januar 2022 aufgehoben. Das Amtsgericht wird angewiesen, die mit Anmeldung vom 21. Oktober 2021 in der Fassung des Schriftsatzes vom 04. April 2022 beantragten Veränderungen einzutragen.

Normenkette:

FamFG § 58 Abs. 1;

Gründe:

Der Beteiligte ist seit dem Jahr 1988 im Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen.