1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 14. Juli 2022verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen 93 des Landgerichts Berlin (jetzt:Landgericht Berlin II) - 93 O0 56/22 - durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
2. Der Senat beabsichtigt, den Wert des Berufungsverfahrens auf 50.000,00 € festzusetzen.
A.
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